Die Kooperationsvereinbarung vom 4. September 2024

Der Zweckverband ISKFZ hat mit 14 anderen lokalen öffentlichen und privaten Schlüsselakteuren aus Luxemburg und Rheinland-Pfalz eine Kooperationsvereinbarung über die strategische und inhaltliche Steuerung des funktionalen Raums MOSE abgeschlossen. Sie trat nach ihrer Unterzeichnung durch alle Vertragsparteien am 4. September 2024 in Kraft.

Da sich beim weiteren Aufbau des funktionalen Raums MOSE einige Veränderungen der Sachlage von 2024 ergeben haben, mussten die Artikel 3 (Geographisches Anwendungsgebiet) und Artikel 11 (Vorsitz des Entscheidungs- und Auswahlgremiums) der Kooperationsvereinbarung entsprechend angepasst werden. Diese Anpassung ist am 25. Juni 2025 in Kraft getreten und wird an den entsprechenden Stellen der aktualisierten Fassung der Kooperationsvereinbarung erläutert.

Die Kooperationsvereinbarung schafft eine gemeinsame Governance-Struktur mit 3 grenzüberschreitenden Gremien (siehe auch Schaubild unten), die eine zentrale Rolle bei der praktischen Umsetzung des funktionalen Raums MOSE spielen:

  • Die „Steuerungsgruppe“.
  • Das „Entscheidungs- und Auswahlgremium MOSE“.
  • Der „Jährliche Projektbegleitausschuss“.

Schema der gemeinsamen Governance-Struktur des funktionalen Raums „MOSE“

Durch die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung verpflichten sich der Zweckverband ISKFZ (als Verwaltungsstruktur) und die 14 Mitglieder der „erweiterten Partnerschaft“ (siehe unten), über ihre gemeinsame Arbeit in den drei Governance-Gremien, aktiv zur Umsetzung der Strategie MOSE und der dort festgelegten Grob- und Feinziele für die fünf Themenbereiche beizutragen.