Administrative Prüfung und Bonitätsprüfung durch das Gemeinsame Sekretariat

Parallel zur inhaltlich-technischen Prüfung führt das Gemeinsame Sekretariat des Interreg-Programms Großregion eine administrative Prüfung der Projektanträge und der eingereichten Erklärungen / Anhänge durch, die nicht mit Punkten bewertet wird.

Dabei wird geprüft, ob die im Online-Antrag gemachten Angaben mit den Angaben in den Erklärungen / Anhängen übereinstimmen oder ob Unterlagen fehlen. Bestehen Unstimmigkeiten oder fehlen Unterlagen, wird das Gemeinsame Sekretariat „administrative Vorbehalte“ äußern, was oftmals die Genehmigung des Antrags verzögert.

Bei der Bonitätsprüfung untersucht das Gemeinsame Sekretariat, ob die finanziellen Projektpartner im Online-Antrag und in ihren Verpflichtungserklärungen / Anhängen die richtige Rechtsform angegeben (öffentlich, privat) haben, und ob eventuell weitere oder geänderte Unterlagen nachgereicht werden müssen.

Zudem kann es sein, dass Erklärungen oder Entscheidungen zur Kofinanzierung aus öffentlichen Mitteln, die Projekten erst nach ihrer (vorbehaltlichen) Genehmigung durch das Entscheidungs- und Auswahlgremium MOSE zuerkannt werden können, nachzuliefern sind. Alle diesbezüglich Informationen müssen dem Gemeinsamen Sekretariat zur Verfügung gestellt werden, damit eventuelle Verwaltungsvorbehalte aufgehoben werden können.

Achten Sie also bitte darauf, dass die Angaben im Online-Antrag auf JEMS und in den beigefügten Erklärungen / Anhängen immer übereinstimmen, und dass die Übermittlung fehlender Dokumente zu den gesetzten Fristen erfolgt. Damit können Sie eine unnötige Verzögerung der Genehmigung Ihres Antrags vermeiden!