Auswahlentscheidung und Zuwendungsbescheid

Der gesamte Prüfvorgang eines Antrags wird ungefähr 2 Monate dauern (d.h. Zulässigkeitsprüfung, inhaltlich-technische Prüfung, administrative Prüfung). Danach werden die zulässigen und geprüften Anträge dem Entscheidungs- und Auswahlgremium MOSE vorgelegt, das einen der folgenden Beschlüsse zu einem Projektantrag fassen kann:

  • Es kann einen Projektantrag ohne Vorbehalte genehmigen.
  • Es kann einen Projektantrag mit administrativen und / oder formellen Vorbehalten genehmigen, wobei diese Vorbehalte dann vom Projekt auszuräumen sind.
  • Es kann einen Projektantrag aufgrund spezifischer inhaltlicher Vorbehalte zurückstellen (pro Antrag ist nur eine Zurückstellung möglich) und eine angemessene Frist für die Überarbeitung des Antrags gewähren.
  • Es kann einen Projektantrag ablehnen und muss in diesem Fall eine Begründung für die Ablehnung direkt mit dem gefassten Beschluss an den federführenden Partner übermitteln.

Die vom Entscheidungs- und Auswahlgremium MOSE gefassten Beschlüsse sind zwar für alle Parteien bindend, aber sie begründet noch keinen rechtswirksamen Anspruch der genehmigten Projekte auf die EFRE-Förderung.

Dieser Anspruch entsteht erst dann, wenn der EVTZ Verwaltungsbehörde Programme Interreg Großregion den EFRE-Zuwendungsbescheid an ein Projekt übermittelt hat.