Nach einer erfolgreichen Online-Projekteinreichung über JEMS prüft das vom Zweckverband ISKFZ beschäftigte Regionalmanagement zuerst die Zulässigkeit Ihres Antrags. Diese Prüfung untersucht, ob der Antrag die administrativen Grundvoraussetzungen für eine mögliche EFRE-Förderung im Rahmen des Programms Interreg Großregion 2021-2027 erfüllt.
Die Zulässigkeit der eingereichten Projektanträge wird vom Regionalmanagement mithilfe von 6 Kriterien geprüft und ist gegeben, wenn alle Kriterien eindeutig und zweifelsfrei positiv erfüllt sind.
Wenn ein Projektantrag als „nicht zulässig“ erklärt wird, erfolgt keine weitere inhaltlich-technische Prüfung der Förderfähigkeit durch das Regionalmanagement und auch keine weitere administrative Prüfung durch das Gemeinsame Sekretariat des Programms Interreg Großregion.

Machen Sie sich deshalb bitte rechtzeitig vor der Online-Einreichung des Antrags mit den Zulässigkeitskriterien vertraut, um eine frühe Ablehnung Ihres Projekts zu vermeiden!
Die Kriterien können Sie im Kapitel 2 des Dokuments Zulässigkeits- und Prüfkriterien für Projektanträge im funktionalen Raum „Mëllerdall-Our-Südeifel“ einsehen.
Das vom Zweckverband ISKFZ beschäftige Regionalmanagement wird sich bemühen, Ihnen das Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung spätestens 2 Wochen nach dem Erhalt des Online-Antrags schriftlich mitzuteilen.