Erforderliche Verpflichtungserklärungen und Anhänge

Parallel zur Ausarbeitung der Projektinhalte / Projektaktivitäten und des Projektbudgets, müssen die verschiedenen Projektpartner eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen (d.h. federführender Partner, finanzielle Partner, strategische Partner) und mehrere Anhänge erstellen / unterzeichnen, die für die eigentliche Antragstellung zwingend erforderlich sind.

Für Projekte im funktionalen Raum MOSE sind folgende Verpflichtungserklärungen und Anhänge von Bedeutung:

Der Umfang der beizubringenden Erklärungen und Anhänge kann je nach Anzahl und Art der Projektpartner variieren.

Die Bearbeitung, Ausfüllung und Unterzeichnung dieser Dokumente sollte rechtzeitig eingeleitet werden, da dies vor Ort häufig mit formalen Verfahren verbunden ist (z.B. Zustimmung organisations-interner Gremien, Unterzeichnung durch den gesetzlichen Vertreter / die gesetzliche Vertreterin oder den / die Fachbereichsleiter*In einer Organisation), die in der Regel eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen können.

Die Verpflichtungserklärungen der Partner müssen bereits bei der Antragseinreichung vorliegen und dem Antrag beigefügt werden. Die Anhänge zu den Verpflichtungserklärungen müssen spätestens 15 Werktage vor Beginn einer Auswahlsitzung des Entscheidungs- und Auswahlgremiums MOSE beim Zweckverband ISKFZ / beim Regionalmanagement eingereicht werden, um eine Weiterleitung der Dokumente an das Gemeinsamen Sekretariat (zur Prüfung) und ihre fristgerechte Zustellung an die Mitglieder des Gremiums zu ermöglichen.