Projektumsetzung: Berichterstattung und (konsolidierte) Mittelabrufe

Der federführende Partner (ffP) eines Projekts stellt die Berichterstattung in Bezug auf die finanzielle und inhaltliche Projektumsetzung sicher (Artikel 26 der Allgemeinen Projektbedingungen Fassung 1.3 vom 24. Oktober 2024).

Die inhaltliche Berichterstattung erfolgt im Rahmen der Mittelabrufe (MA) und der konsolidierten Mittelabrufe (KMA):

  • Die MA müssen zur Frist am 31.07. und am 31.01. eines Jahres in JEMS eingereicht werden.
  • Die KMA müssen zum 15.11. und am 15.05. eines Jahres in JEMS eingereicht werden.

Der ffP ist daher für das Sammeln, die Kontrolle, die Zusammenführung und die Übermittlung der Angaben zur Projektumsetzung verantwortlich. Der ffP muss die Informationen über die Mittelabrufe auch an alle finanziellen Partner seines Projekts weiterleiten.

Um die laufende Berichterstattung für die Projektpartner zu erleichtern, sollten beim Ausfüllen der einzelnen Kapitel und Abschnitte in JEMS unbedingt die nachfolgenden Empfehlungen berücksichtigt werden.

Das Hauptaugenmerk der Berichterstattung liegt auf den Output- und Ergebnisindikatoren. Dabei müssen lediglich folgende Kapitel bzw. Teile davon in JEMS ausgefüllt werden, und dies unabhängig davon, ob es einen Fortschritt gegeben hat oder nicht.

(1) Berichterstattung beim „Mittelabruf“ (MA):

Kapitel „Fortschritt der Arbeitspakete“

  • Teil „Outputs“: Kästchen ankreuzen, falls ein Beitrag zu den Outputindikatoren geleistet wurde, dies für jedes Arbeitspaket. Ggf. können Nachweise wie z.B. eine erstellte Broschüre als Anhang hochgeladen werden.

(2) Berichterstattung beim „Konsolidierten Mittelabruf“ (KMA):

Kapitel „Arbeitsplanfortschritt“:

  • Kästchen ankreuzen, wenn das Arbeitspaket abgeschlossen ist.
  • Teil „Outputs“: Werte der Outputindikatoren eintragen, Text kurz und knapp halten und ggf. Nachweise wie z.B. ein erstelltes Strategiepapier als Anhang hochladen.

Kapitel „Projektergebnisse & Horizontale Prinzipien“:

  • Teil „Projektergebnisse“: Werte der Ergebnisindikatoren eintragen, Text kurz und knapp halten und ggf. Nachweise z. B. einen entwickelten Aktionsplan als Anhang hochladen.

Hinweis: Es ist in jedem Fall eine kurze Erklärung anzugeben, insbesondere wenn kein Fortschritt zu verzeichnen ist.

Bitte beachten Sie Folgendes bei (1) und (2):

Die Berichterstattung muss nur in einer Sprache ausgefüllt werden. Sie können die kurzen Texte in Ihrer bevorzugten Sprache verfassen, ohne eine Übersetzung zu machen. Da in JEMS jedoch in beiden Sprachversionen das Textfeld ausgefüllt werden muss, kopieren Sie bitte den verfassten Text immer in die jeweiligen Textfelder der anderen Sprachversion.

Zusätzliche Erläuterungen / Hilfestellungen, die für alle Projektarten des Programms Interreg Großregion gelten, finden Sie in den beiden „Quickguides“

Schließlich erhalten Projekte auch Beratung und Betreuung vom Regionalmanagement des funktionalen Raums MOSE sowie von den beiden „Kontaktstellen“ des Programms Interreg Großregion.